Kosten beim Hausverkauf für Verkäufer
Sie möchten Ihre Immobilie veräußern? Dann fallen nicht nur für den Käufer, sondern auch für Sie als Verkäufer einige Kosten an. Diese sollten Sie in Ihre Preiskalkulation auf jeden Fall mit einbeziehen. Um es Ihnen ein wenig leichter zu machen, haben wir eine Übersicht zusammengestellt, was Sie finanziell erwartet und wie sie die Ausgaben beim Wohnungs- oder Hausverkauf spürbar reduzieren können.
Maklerkosten beim Hausverkauf
Wickeln Sie den Verkauf über einen Makler ab, fallen auch für Sie Gebühren an. Seit dem neuen Maklergesetz aus dem Jahr 2020 tragen Sie als Verkäufer mindestens 50 Prozent davon selbst. Die Gesamthöhe der Maklercourtage ist frei verhandelbar, liegt aber meist zwischen 3 und 7 Prozent des Verkaufspreises. Da das ordentlich die Kasse belastet, ist es eine Überlegung wert, den Hausverkauf einfach selbst in die Hand zu nehmen.
Ein Wohnungs- oder Hausverkauf verursacht einige Kosten. Oft ist auch die Langzeitvermietung an professionelle Anbieter eine lohnenswerte Alternative, die die Vermögensanlage sichern kann. Foto: VAZ by KeyFaktor / vermietungaufzeit.de
Beachten Sie hierbei allerdings, dass möglicherweise Kosten für die Vermarktung Ihrer Immobilie anfallen, wenn Sie das Haus selbst verkaufen. Dazu gehören etwa Gebühren für Anzeigen in Zeitungen oder auf Online-Immobilienportalen, für professionelle Fotos oder für die Erstellung eines Grundrisses. Im Vergleich zu den Maklerkosten sind diese allerdings deutlich geringer.
Notargebühren und Grundschuldlöschung
Die Gebühr für die Löschung der Grundschuld aus dem Grundbuch richtet sich nach der Höhe der eingetragenen Grundschuld und ist vom Verkäufer zu tragen. In der Regel sind das etwa 0,2 Prozent. Diese Gebühr geht an den Notar und an das Grundbuchamt. Die Notarkosten für die neue Grundbucheintragung muss selbstverständlich der Käufer leisten.
Unter die Kosten beim Hausverkauf fällt auch die Erstellung eines Energieausweises. Foto: Gerd Altmann / pixabay
Kosten für den Energieausweis
Ein gültiger Energieausweis ist nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) Pflicht beim Hausverkauf. Sie bekommen ihn über einen zertifizierten Energieberater, Architekten oder einen dafür qualifizierten Handwerker aus dem Bereich Heizungs- und Anlagenbau oder aus dem Schornsteinfegerhandwerk. Die Kosten dafür liegen zwischen 50 und 200 Euro, je nachdem, ob Sie einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis erstellen lassen. Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch der letzten drei Jahre und wird für Gebäude mit mehr als vier Wohnungen ausgestellt. Der Bedarfsausweis gibt Auskunft über den energetischen Zustand der Immobilie, ist teurer und für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen vorgeschrieben.
Für Eigentumswohnungen ist normalerweise der einzelne Eigentümer für die Beschaffung des Energieausweises verantwortlich, doch gibt es auch Fälle, in denen der Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ihn für das gesamte Gebäude besorgt. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn alle Wohnungen im Gebäude ähnliche energetische Eigenschaften haben. Der Ausweis wird dann auf der Grundlage des durchschnittlichen Energieverbrauchs für das gesamte Gebäude erstellt.
Laufende Kredite vorzeitig abzulösen ist meist möglich, kann jedoch Folgekosten nach sich ziehen. Foto: Getty Images / unsplash
Vorfälligkeitsentschädigung beim Hausverkauf
Sie haben noch einen laufenden Kredit und möchten Ihre Immobilie trotzdem verkaufen? Dann kann die Bank oder Sparkasse gegebenenfalls eine Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen verlangen, weil sie Zinsen verliert, mit denen sie bei Vertragsabschluss kalkuliert hatte. Die Höhe dieser Entschädigung ist abhängig von Ihrer mit der Bank geschlossenen Vereinbarung. Prüfen Sie diese auf jeden Fall sorgfältig, bevor Sie sich zum Verkauf entschließen.
Gutachten erstellen lassen
In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, ein Gutachten zur Wertermittlung Ihrer Immobilie in Auftrag zu geben. Damit haben Sie eine stärkere Verhandlungsposition und ein besseres Gefühl für den Immobilienwert. Ein Gutachten ist je nach Größe und Beschaffenheit der Immobilie allerdings recht teuer. Deshalb sollten Sie Kosten und Nutzen gut gegeneinander abwägen.
Zu den Kosten beim Hausverkauf gehört auch die Spekulationssteuer, wenn die Immobilie weniger als zehn Jahre im eigenen Besitz war. Foto: Getty Images / unsplash
Steuern beim Hausverkauf
Ist das Haus weniger als zehn Jahre in Ihrem Eigentum, fällt eine sogenannte Spekulationssteuer an. Und die kann beträchtlich ausfallen, denn sie ist abhängig von der Höhe des Gewinns (Hauskauf vs. Hausverkauf) und Ihrem persönlichen Steuersatz. Stehen Sie also kurz vorm Erreichen der Zehnjahresfrist, macht es eventuell Sinn, den Verkauf noch ein wenig aufzuschieben. Die Grunderwerbssteuer trägt normalerweise der Käufer. Aber Achtung! Wird sie seitens des Käufers nicht fristgerecht entrichtet, kann das Finanzamt unter Umständen auch auf Sie als Verkäufer zukommen.
Kosten beim Hausverkauf – realistisch kalkuliert, ist halb gewonnen: Oftmals unterschätzen Hausverkäufer die anfallenden Kosten, die den Erlös aus dem Immobilienverkauf mindern. Das kann zu unschönen Überraschungen führen. Daher ist es wichtig, diesen Faktor von Beginn an im Auge zu haben und in Ihre finanzielle Planung mit einzubeziehen. Im Zweifel zögern Sie nicht, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, denn der Verkauf einer Immobilie ist ein wahrlicher großer Schritt, der gut überlegt und durchdacht sein möchte.